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Bebauungspläne

Teil-Bebauungsplan Nr.1 "Südumfahrung"

Die Verbandsversammlung hat am 06.06.2011 die Aufstellung des Teil-Bebauungsplanes Nr. 1 "Südumfahrung" in Weiterführung des Aufstellungsbeschlusses vom 07.10.2010 für das gesamte Zweckverbandsgebiet beschlossen.

Im Geltungsbereich der Bebauungsplansatzung liegen die im Plan markierten Grundstücke der Gemarkungen Leipheim und Bubesheim. Der Teil-Bebauungsplan Nr. 1 "Südumfahrung", ist zum 03.02.2012 in Kraft getreten.

Teil-Bebauungsplan Nr.2 "Westlich Theodor-Heuss-Straße", 1. Änderung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg hat mit Beschluss vom 24.05.2017 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Teil-Bebauungsplanes Nr. 2 "Westlich Theodor-Heuss-Straße" nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den in nebenstehendem Plan gekennzeichneten Bereich des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim. Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 19.12.2016, redaktionell geändert am am 05.05.2017.

Der Satzungsbeschluss wurde am 01.09.2017 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit wirksam in Kraft getreten.

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses steht als Download zur Verfügung.

Teil-Bebauungsplan Nr.3 "Östlich Theodor-Heuss-Straße", 1. Änderung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg hat mit Beschluss vom 24.05.2017 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Teil-Bebauungsplanes Nr. 3 "Östlich Theodor-Heuss-Straße" nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den in nebenstehendem Plan gekennzeichneten Bereich des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim. Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 19.12.2016, redaktionell geändert am am 05.05.2017.

Der Satzungsbeschluss wurde am 01.09.2017 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit wirksam in Kraft getreten.

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses steht als Download zur Verfügung.

Teil-Bebauungsplan Nr.4 "Sondergebiet Energieerzeugung GuD", 1. Änderung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg hat mit Beschluss vom 26.07.2019 in öffentlicher Sitzung den Teil-Bebauungsplan Nr. 4 "Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk", 1. Änderung in der Fassung vom 05.04.2019 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 26.07.2019 nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den in nebenstehendem Plan gekennzeichneten Bereich des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim auf der Gemarkung Bubesheim. Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 05.04.2019 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom, 26.07.2019.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Der Teil-Bebauungsplan Nr. 4 "Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk", 1. Änderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Teil-Bebauungsplan Nr.5 "Südlich der Landebahn", 1. Änderung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg hat mit Beschluss vom 24.05.2017 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Teil-Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Landebahn" nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den in nebenstehendem Plan gekennzeichneten Bereich des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim. Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 19.12.2016, redaktionell geändert am am 05.05.2017.

Der Satzungsbeschluss wurde am 01.09.2017 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit wirksam in Kraft getreten.

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses steht als Download zur Verfügung.

Teil-Bebauungsplan Nr.6 "Südwestlich der Rollbahn" Abschnitt I

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg hat mit Beschluss vom 21.07.2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 6 "Südwestlich der Rollbahn" Abschnitt I nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den in nebenstehendem Plan gekennzeichneten Bereich des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim auf den Gemarkungen Leipheim und Bubesheim. Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 14.06.2016.

Der Satzungsbeschluss wurde am 29.07.2016 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit wirksam in Kraft getreten.

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses steht als Download zur Verfügung.

Teil-Bebauungsplan Nr.7 "Südwestlich der Rollbahn", Abschnitt II , 1. Änderung und Erweiterung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg hat mit Beschluss vom 26.07.2019 in öffentlicher Sitzung den Teil-Bebauungsplan Nr. 7 "Südwestlich der Rollbahn", Abschnitt II, 1. Änderung und Erweiterung in der Fassung vom 27.06.2019 nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den in nebenstehendem Plan gekennzeichneten Bereich des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim. Maßgebend sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung in der Fassung vom 27.06.2019.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Der Teil-Bebauungsplan Nr. 7 "Südwestlich der Rollbahn", Abschnitt II, 1. Änderung und Erweiterung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.