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Städtebaulicher Rahmenplan

Der Städtebauliche Rahmenplan stellt als informelle Planung ein Arbeitsinstrument der Verwaltung für die nachfolgende Bauleitplanung und Grundstücksvermarktung dar.

Seit Abschluss des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEK) wurde die vorgesehene Nachnutzung des ehemaligen Fliegerhorstgeländes durch verschiedene Fachplanungen und Ansiedlungsvorhaben konkretisiert und weiterentwickelt. Aufgabe des „Städtebaulichen Rahmenplanes“ ist es deshalb, das SEK in größerem Maßstab (1:2.500) fortzuschreiben und zu vertiefen.

Als informelle Planung soll der Städtebauliche Rahmenplan ein Arbeitsinstrument der Verwaltung für die nachfolgende Bauleitplanung und Grundstücksvermarktung darstellen.

Der Städtebauliche Rahmenplan wurde in der Verbandsversammlung vom 22.09.2011 förmlich beschlossen.

In der 20. Verbandsversammlung am 01.08.2013 wurde die Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplanes beschlossen.